Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Sie haben einen Sachschaden an Ihrem Fahrzeug oder Sie haben sich verletzt?
Die Rechtsanwaltskanzlei Yorgun übenrnimmt die Schadensregulierung im Rahmen des Verkehrsunfalls und führt die Korrespondenz mit der Versicherungsgesellschaft und macht Ihre Schadensersatzforderungen geltend.
Ihre Schadenregulierung durch unsere Kanzlei
Das Thema Verkehrsrecht ist ein Rechtsgebiet, mit dem sich jeder Verkehrsteilnehmer, ob als Autofahrer oder Fußgänger, täglich konfrontiert sieht.
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls stehen Ihnen in der Regel Ansprüche auf Ersatz der durch den Unfall entstandenen Schäden gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu. Häufig sind die zu erstattenden Ansprüche jedoch wegen der Betriebsgefahr Ihres Fahrzeugs oder wegen Ihres Mitverschuldens an der Verursachung des Verkehrsunfalls gemindert, so dass Sie nur einen Teil Ihrer Ansprüche entsprechend des Verschuldensanteils Ihrerseits oder des Unfallgegners ersetzt verlangen können.
Es kommt sehr oft vor, dass bei der Schadensregulierung von dem Schädiger bzw. dessen Versicherung ein umfassender Schadenersatz häufig nicht erfolgt. Die Schadensregulierung unterliegt einer Quotelung. In solchen Fällen möchten wir Sie beraten, welche Ansprüche sie außergerichtlich oder gegebenenfalls gerichtlich geltend machen können.
Unsere anwaltliche Tätigkeit nimmt Ihnen die Last, den umfangreichen Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung zu führen und so können Sie gewährleisten, dass alle Ihre Schadenspositionen in angemessener Höhe und einer adäquaten Verschuldensquote zu Ihren Gunsten geltend gemacht und durchgesetzt werden.
Je nach Ausfall der Quotelung werden die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung beglichen.
Die Folgen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
Wird Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit in einem Bußgeldbescheid vorgeworfen und ein Fahrverbot angeordnet?
Verkehrsrecht umfasst neben Verkehrsordnungswidrigkeiten auch Verkehrsstraftaten im Sinne des Strafgesetzbuches.
Bei Ordnungswidrigkeiten droht eine Geldbuße und ggf. ein Fahrverbot und eine Eintragung in das Verkehrszentralregister.
Dagegen werden Verkehrsstraftaten mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet. Außerdem kann ein Fahrverbot verhängt oder die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Wenn Sie einer solchen Straftaten beschuldigt werden, bedeutet neben drohender Freiheitsstrafe vor allem der Verlust der Fahrerlaubnis ein oft schwerwiegender Einschnitt in Ihr Privat- und Arbeitsleben. Die Eintragung einer Verurteilung im Bundeszentralregister kann unter Umständen zu erheblichen beruflichen Nachteilen führen.
Wir beraten Sie sowohl in Verfahren bei Verwaltungsbehörden als auch in gerichtlichen Verfahren.
Unsere Beratung umfasst die anwaltliche Tätigkeit im Rahmen der Anhörung durch die Verwaltung oder nach Erhalt eines Bußgeldbescheids. Wir legen Widerspruch ein, beraten Sie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Rotlichtverstößen.
Wir beraten Sie gerne hierzu umfangreich.
Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.
089 Gutachten (130 % Rechner)
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