Rechtsanwalt Engin Yorgun
Rechtsanwalt Engin Yorgun

Arbeitsrecht/Wirtschaftsrecht 

Die Kanzlei Yorgun ist ebenfalls im Schwerpunkt Arbeitsrecht tätig.

 

Ihr Kanzlei für Arbeitsrecht 

 

Arbeitsrecht ist komplex und ständigen Änderungen unterworfen. Wir beraten Sie bei der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, wie Vertragsgestaltung und Kündigungsschutzklagen vor den deutschen  Arbeitsgerichten.

 

Wir beretan und vertreten die Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen Fragen, Problemen und Rechtsstreitigkeiten im Arbeitsverhältnis oder Unternehmen - nicht nur in Frankfiurt am Main 

 

Wir bemühen uns, Ihnen schnell und unkompliziert zu helfen. 

 

Sie haben Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag oder der Höhe Ihrer Abfindung?

 

Fast jedem Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist die Vorschrift des § 1 a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bekannt, wonach der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung haben kann, wenn der Arbeitgeber betreiebsbedingt kündigt und der Arbeitnehmer gegen diese Kündigung nicht innerhalb der gesetzlichen Klagefrist gerichtlich vorgeht. 

 

Eine Abfindung stellt eine einmalige außerordentliche Ausgleichszahlung dafür dar, dass der Arbeitnehmer mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses gewisse Nachteile erleidet, insbesondere für den Verlust des Arbeitsplatzes selbst. Erforderlich ist daher in jedem Fall, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Zahlung der Abfindung besteht.

 

Für die Berechnung und Abführung der auf die Abfindung entfallende Lohnsteuer ist der Arbeitgeber zuständig, der hierfür auch eine Lohnabrechnung erteilen muss. Die errechnete Lohnsteuer hat er bei der Auszahlung einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen.

 

Wir hoch die Abfindung sein kann oder mindestens sein muss, ist nur im Einzelfall zu klären. 

 

Prozesse vor dem Arbeitsgericht enden oft mit einer bösen Überraschung, wenn die Richter die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung für unwirksam erklären. Daraus kann sehr oft ein erheblicher finanzieller Verlust für den Arbeitgeber erwachsen.

 

Oft stellt sich dann heraus, dass der Grund für die unwirksame Kündigung eine im Vorfeld falsch oder überhaupt nicht erfolgte Abmahnung ist.

 

Wir beraten Sie gerne zu der Frage, welche Anforderungen an eine wirksame Abmahnung zu stellen sind bzw. wie diese auszusehen hat.

 

Sie möchten sich über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitsnehmer informieren?

 

Ihnen ist das Arbeitsverhältnis gekündigt worden oder Ihr Arbeitgeber drängt Sie, einen Aufehebungsvertrag/Abwicklungsvertrag zu unterzeichenen?

 

In solchen Momenten stehen wir Ihnen kompetent und vertraulich zur Seite. 

 

Wir begleiten Sie auch beratend bei Gründung oder Auflösung einer Gesellschaft.

 

Oder auch die Insolvenzanmeldung Ihrer GmbH erfolgt über uns.  

 

Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.

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